Für einen Ratgeber Rente gibt es eine große Anzahl an Fragen, die zwar nicht eine lange und detaillierte Antwort erfordern, aber für den der sie stellt trotzdem, von großer Bedeutung sind. Vielfach sind es kurze Fragen, die mit einer direkten Antwort schnell beantwortet werden könnten, aber dennoch von einer etwas längeren Erklärung profitieren.
Man könnte sie wohl als „Verschiedenes“ bezeichnet, doch dieser Begriff würde ihnen nicht vollkommen gerecht werden. Vielmehr handelt es sich um eine direkte und konkrete Anwendung von Rechtsnormen und Vorschriften, die sonst nur recht abstrakten Aufzählung genannt werden. Das Lesen dieses Ratgebers, lohnt sich daher auch für alle, deren persönliche Fragen hier nicht vorkommen. Denn man erhält einen tieferen Einblick in die Konzepte und Abläufe der deutschen Rentenversicherungen. Auf diese Weise, wird das eigene Verständnis für die Rente geschärft und man kann besser erkennen, welche Probleme und Fragestellungen für einen selber relevant werden könnten.
Wir freuen uns dabei über jede Rückmeldung und an uns gerichtete Bitte. Wenn du also selber etwas wissen möchtest oder Hilfe bei einem Problem benötigst, zögere bitte nicht dich an uns zu wenden. Nicht nur gegeben wir dir gerne eine Antwort, sondern wir benutzen sie auch als Grundlage für weitere Erklärungen und Leitfäden, um unsere Klienten noch besser auf ihren Ruhestand vorzubereiten.
Ratgeber Rente – Wer bekommt 2000 Euro Rente im Monat?
Die Höhe der eigenen Rente ist fast ausschließlich von der Gesamtsumme der eigenen Beiträge abhängig. Je mehr man im Laufe seines Lebens eingezahlt hat, desto mehr Rentenansprüche hat man erworben. Um eine Rente von 2000 Euro im Monat zu bekommen, muss man folglich ausreichen hohe Beiträge in die Rentenversicherung leisten. Dies ist keine einfache Sache, den die meisten Rentner erhalten deutlich weniger! Von insgesamt über 21 Millionen Rentenbeziehern erhalten nur etwa 90000 eine derartige Summe. Die große Mehrheit liegt weit darunter.
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenkasse
Und selbst für Bürger, die eine gute Karriere gehabt haben, ist es nicht immer leicht, die notwendigen Beiträge voll zubekommen. Grund ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenkasse, welche die maximal möglichen Rentenbeiträge nach oben deckelt. 2022 lag sie bei 6.750 Euro im Monat (Ost) und 7.050 Euro im Monat (West). Ab diesem Einkommen steigt die Einzahlung in die Rentenkasse nicht weiter an, sondern bleibt auf dem gleichen Niveau. Selbst Spitzenverdiener erhalten somit nur eine begrenze Menge an Rentenansprüchen.
Maximale Rente
Tatsächlich ist die maximal mögliche Rente selber im 2000er-Bereich. Jemand, der im Jahre 2022 die Rente erhält und in den 45 Jahre davor immer und ohne Unterbrechung den maximalen Beitrag gezahlt hat, bekommt zum Schluss eine monatliche Rente von 2.961,90 Euro brutto. Da dies ein rein theoretischen Szenario ist, werden praktisch alle Rentner deutlich unter diesem Wert liegen. Eine hohe Rente rein über die gesetzliche Rentenversicherung zu erhalten, ist somit fast unmöglich.
Private Rentenversicherung als Lösung
Eine Lösung kann es aber sein, die staatliche Rente durch eine private Altersvorsorge zu ergänzen. Mit einer staatlich geförderten Rente, wie Rürup, Riester und bAV, oder einer vollkommen privaten Rentenversicherung, kann man sich ein weiteres Einkommen sichern. Hierbei bestimmt sich die Höhe ebenfalls über die Beiträge, genauso wichtig sind aber Rendite und Dauer der Geldanlage. Wer früh eine solche Vorsorge abschließt, ordentlich einzahlt und das Geld profitabel anlegen lässt, hat weit bessere Chancen, die 2000 oder selbst 3000 Euro Marke zu überschreiten.
Ratgeber Rente – Wann kann ich als Frau in Rente gehen?
Der Gesetzgeber macht bei der Rente keinerlei Unterschied zwischen den Geschlechtern. Man kann als Frau zu den gleichen Bedingungen und an denselben Altersgrenzen in Rente gehen wie ein Mann. Sobald man 5 Beitragsjahre in der Rentenkasse verbracht hat, ist es möglich zur regulären Rentenzeit, also mit 67 Lebensjahren, in den Ruhestand zu gehen.
Selbstverständliche gibt es weitere Regeln für die Rente wegen Erwerbsminderung, die Formen der Frührente und die Witwenrente. Doch auch bei diesen werden die exakt gleichen Vorgaben angewandt, die für einen Mann gelten würden.
Die Höhe wird ebenfalls durch die gelisteten Beiträge bestimmt, wobei es verschiedene Optionen gibt, die gegenseitige Absicherung von Ehepartnern zu fördern und zu erleichtern.
Ratgeber Rente – Wie viel Rente bekomme ich als Ehefrau?
Als Ehefrau, und auch als Ehemann, gibt es drei Wege Rente zu bekommen. Der erste ist es, ganz einfach selber in die Rente Rentenkasse einzuzahlen. Grundsätzlich sind die Rentenansprüche jeweils direkt an die Person des Einzahlers gebunden und können nicht von ihm getrennt werden. Daher ist es ohne weiteres möglich als Ehepartner eine eigene Rente zu erhalten.
Witwenrente
Die weite Variante ist die sogenannte Witwenrente, Witwerrente für den Mann, die nach dem Tod des Ehepartners ausgezahlt wird. Sie kann entweder als zeitlich begrenzte kleine Witwenrente oder als andauernde große Witwenrente ausgezahlt werden. Für welche man selber infrage kommt, hängt vor allem ab, ob man sich um ein Kind des Verstorbenen kümmert, oder ob man selber bereits über 47 Jahre alt ist.
Von der Höhe her orientieren beide Arten sich an der Rente des Verblichenen, bei der kleinen Witwenrente bekommt man 25 Prozent des Rentenanspruchs, bei der großen 60 Prozent. Je mehr eingezahlt wurde, desto höher die Rente.
Rentensplitting
Es gibt auch noch die Möglichkeit, die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Diese Maßnahme ist sowohl während der Lebzeiten, als auch nach dem Tod eines Partners durchführbar. Bei ihr werden die fraglichen Ansprüche beider Personen zusammengenommen und 50/50 aufgeteilt. Es handelt sich praktisch um ein Abtreten von Rentenansprüchen an den schwächeren Einzahler, was gemäß Statistik meist die Ehefrau ist.
Ratgeber Rente – Was bleibt von der Rente?
Viele Bürger sind von der Tatsche überrascht, dass die Rente nicht nur versteuert werden muss, sondern dass darüber hinaus noch Sozialversicherungen bezahlt werden müssen.
Besteuerung der Rente
Bei den Steuern kommen immer noch der Rentenfreibetrag zur Geltung. Dabei handelt es sich um eine Summe, den Anteil des steuerpflichtigen Einkommens bei der Rente begrenzt. Sie wird beim Eintritt in die Rente zugeteilt und leibt bis zum Lebensende gleich.
Dann gibt es noch den Grundfreibetrag. Er soll das Existenzminimum absichern und fungiert als Untergrenze für die zu versteuernden Einnahmen. Sollte man mehr als ihn erhalten, ist der Überschuss der persönlichen Einkommensteuer unterworfen.
Beim Steuersatz wird sich genauso wie bei Berufstätigen verhalten. Alle relevanten Einnahmen werden zusammengerechnet und der Gesamtbetrag ermittelt. In der Rente wären dies die gesetzliche Rente, die staatlich geförderten Renten und sonstige Einkünfte wie Mieten und Geschäftserträge. Anhand dieser Summe wird der anzuwendende Prozentsatz ermittelt.
Sozialversicherungen in der Rente
Auch als Rentner ist man immer noch auf die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung angewiesen. Es sollte daher einleuchten, dass für beide weiterhin Beiträge zu errichten sind. Welche Höhe diese haben, richtet sich nach der exakten Art der Krankenversicherung, die Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten bleiben bestehen.
Nicht länger bezahlt werden müssen die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und natürlich die Rente selbst. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme für Rentner, die weiterarbeiten wollen. Auf eigenen Wunsch können sie weiter in die Rente einzahlen und so ihre Ausschüttung vergrößern; beim gleichzeitigen Beziehen!
Ratgeber Rente – Wie lange wird die Rente nach dem Tod bezahlt?
Die staatliche Rente, und die staatlich geförderten Privatrenten, werden ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt. Mit dem Tod des Begünstigens erlöschen alle Ansprüche und das gezahlte Vermögen verfällt. Die letzte Rentenzahlung erfolgt im Monat des Versterbens.
Sollte man eine längere Auszahlung erhalten wollen, um die Hinterbliebenen zu unterstützen, kann man zumindest bei den privaten Renten weitere Bausteine dazukaufen, die eine bestimmte Laufzeit oder Gesamtsumme garantieren. Ob sie angeboten werden, liegt aber im Ermessen des jeweiligen Anbieters. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine derartige Option.
Ratgeber Rente – Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht ausreicht?
Das Finanzieren eines Pflegeheimplatzes ist eine große Herausforderung, die immer mehr Menschen betrifft. Erste Quellen für das notwendige Geld sind hier die Rente und die geforderte Pflegeversicherung. Allerdings reichen diese Summen nur bei den wenigsten für die notwendige Betreuung. Fast immer müssen die Ersparnisse und das Vermögen herangezogen werden. Sobald diese aufgebracht sind, wird von den Angehörigen eine finanzielle Beteiligung gefordert. Sollte es keine Angehörigen geben, oder diese nicht über das notwendige Geld verfügen, bleibt noch die Beantragung von Sozialhilfe, um die Kosten zu decken.
Insgesamt ist die Pflegebedürftigkeit eine enorme finanzielle Belastung, die schon nach kurzer Zeit ein vollständiges Lebenswerk und Jahrzehnte der Sparsamkeit verschlingen kann. Der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung ist daher sehr empfehlenswert und sollte von jedem zumindest in Betracht gezogen werden.
Ratgeber Rente – Mit 55 in Rente, wie viel Abzüge habe ich?
Es ist eigentlich nicht möglich, schon mit 55 in Rente zu gehen. Das reguläre Rentenalter ist für alle 67 Jahre und das Alter für eine Frührente beträgt 63. Früher kann man nur spezielle Formen der Rente erhalten. Damit ist vor allem die Erwerbsminderungsrente gemeint, die allerdings eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit voraussetzt und zumindest in ihrer teilweisen Form eine weitere Berufstätigkeit des Betroffenen verlangt. Denk bar wäre auch eine Witwenrente, deren Höhe von den Ansprüchen des verstorbenen abhängt. Jedoch sind diese Varianten (hoffentlich) nicht planbar.
Wer wirklich schon mit 55 aufhören möchte zu arbeiten, muss den Ruhestand vollständig durch das eigne Vermögen finanzieren. Was über eine private Rentenversicherung, ausreichende Ersparnisse oder ein passives Einkommen geschehen kann.
Ratgeber Rente – Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Wer vor dem 67 Lebensjahr in Rente gehen möchte, muss sich mit der Frührente auseinandersetzen. Insgesamt gibt es zwei Varianten, von denen aber nur einen wirklichen Nutzen hat.
Rente für besonders langjährig Versicherte
Wer 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt, darf auch schon vor dem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Allerdings läuft dies aufgrund der extrem langen Wartezeit immer auf einen frühsten möglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren hinaus.
Rente für langjährig Versicherte.
Durch 35 Beitragjahre, erwirbt man die Option schon mit 63 Rente zu erhalten, allerdings sind Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinzunehmen. Bis zu einer maximalen Summe von 14,4 Prozent. Nicht nur ist die Rente dadurch permanent verringert, sondern auch die Zuverdienst Möglichkeiten werden beschnitten.
Weitere Renten
Daneben gibt es auch Renten für einzelne Berufe, wie etwa Bergleute und Piloten, die einen früheren Renteneintritt erlauben. Allerdings sind dies sehr spezielle Sonderregelungen, welche den Betroffenen direkt mitgeteilt werden und außerhalb der allgemeinen Bestimmungen liegen.
Ratgeber Rente – Was ist besser, Altersteilzeit oder Rente mit 63?
Die Altersteilzeit im ursprünglichen Sinne gibt es nicht mehr, allerdings bieten einige Firmen aus eigenem Antrieb weiterhin ähnliche Programme an. Dabei vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine bestimmte Zeitspanne von mehreren Jahren vor der Rente, in denen der Arbeiter nur ein halbes Gehalt erhält. Dafür muss er auch nur in der ersten Hälfte der Zeit zur Arbeit kommen, in der zweiten hat er bereits Urlaub und kann im Endeffekt früher in Rente gehen.
Der Vorteil gegenüber der Rente mit 63 ist das Wegfallen der Abschläge. Man bekommt trotzdem seine volle Rente. Allerdings ist man bei der Durchführung vollkommen auf die Bereitschaft des Arbeitgebers angewiesen. Sollte dieser kein Interesse an einer solchen Konstruktion haben, kann man sie nicht einfordern.
Außerdem wird man ein geringeres Gehalt für die gleiche Arbeit in Kauf nehmen müssen, um den ersten Teil der Vereinbarung zu erfüllen. Das vorhandene Einkommen sinkt somit bereits früher ab und wird Anpassungen im Lebensstil erforderlich machen.