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Eine Witwenrente, wie auch entsprechende Vorschusszahlungen, werden so behandelt, wie jede andere Rente auch – etwa Altersrente oder Invalidenrente. Bei der Steuererklärung muss sie deshalb in Anlage R eintragen werden.
Steuerlich angeben musst Du sie, wie alle anderen Einkommen nach § 11 EStG, in dem Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.Wenn Du also also im Jahr 2019 einen Vorschuss auf die Witwenrente erhalten hast, muss dieser Vorschuss auch in der Steuererklärung für 2019 angeben. Die restliche Zahlung (abzüglich des Vorschusses) wird dann in dem Jahr steuerlich angesetzt, in dem sie erfolgt ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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