Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Höhe hängt davon ab, ob altes Recht oder neues Recht gilt und, ob Anspruch auf große oder kleine Witwenrente besteht:
Starb der Ehepartner vor dem 1. Februar 2002, gilt das alte Recht. Liegt der Todeszeitpunkt nach dem 31. Dezember 2001, gilt das alte Recht nur dann, wenn die Heirat vor dem 1. Januar 2002 erfolgte und wenigstens einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Erfolgte die Heirat nach dem 31. Dezember 2001 oder sind beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren, gilt das neue Recht.
Zudem unterscheidet die GRV zwischen großer und kleiner Witwenrente, in Abhängigkeit von den Lebensumständen. Mehr Details findest Du bei der Frage “Wie wird die Witwenrente berechnet?”.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.

 

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