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Hinterbliebene, deren Partner im 2012 verstorben sind, können ab dem 45. Lebensjahr die große Witwenrente beantragen. Bis 2029 wird diese Altersgrenze stufenweise auf 47 angehoben. Sie kann auch beantragt werden, wenn der/ Hinterbliebene ein minderjähriges Kind erzieht oder ganz oder teilweise erwerbsgemindert ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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