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Die Höhe der Rente für Vollwaisen beträgt 20 % der Rentenansprüche des Verstorbenen (nur der höhere Anspruch zählt). Halbwaisen erhalten 10 % der Ansprüche.
Sie wird ausgezahlt, bis man den Anspruch auf Kindergeld verliert oder das 27. Lebensjahr erreicht.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Waisenrente je nach Land unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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