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Für Deine Steuerlast ist der sogenannte Rentenfreibetrag maßgeblich, der wiederum vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Dabei gilt Folgendes:
Renteneintritt…
2005 oder früher (50 % zu versteuern)
ab dem Jahr 2015 (70 %),
ab dem Jahr 2021 (84 %)
Ab dem Jahr 2022 (85 %)
Tatsächlich Steuern zahlen musst Du aber erst dann, wenn der zu versteuernde Rentenanteil die Freibeträge übersteigt: Das sind 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Hast Du noch weitere Ausgaben, etwa für einen Steuerberater oder Rentenberater, kannst Du sie beim Steuerausgleich angeben und Deine Steuerlast weiter reduzieren.
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