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Für die Steuer entscheidend ist der sogenannte Rentenfreibetrag, der vom Jahr des Renteneintritts abhängig ist. Maßgebend für die Berechnung ist der Jahresbrutto-Rentensatz im Jahr der ersten Rentenzahlung. Übrigens: Der Freibetrag bleibt auch bei Rentenerhöhungen unverändert steuerfrei.
Renteneintritt
2005 oder früher (50 % zu versteuern)
ab dem Jahr 2015 (70 %)
ab dem Jahr 2021 (84 %)
ab dem Jahr 2022 (85%)
ab dem Jahr 2040 (100%)
Tatsächlich Steuern auf Deine Rente zahlen musst Du aber erst, wenn der zu versteuernde Anteil den derzeit gültigen Steuerfreibetrag von 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro bei Verheirateten übersteigt. Nebeneinkünfte müssen jedoch berücksichtigt werden.
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