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Die Riester Rente kommt nur einem gesetzlich festgelegten Personenkreis zugute. Geregelt ist das im § 79 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie in §10a EStG und im Altervorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Für Riesterverträge gibt es eine Anspar- und eine Rentenphase. In der Ansparphase gibt es direkten staatlichen Zulagen für den Vertragsnehmer. Zusätzlich können die eigenen Einzahlungen in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
In der Rentenphase wird schließlich das angesparte Kapital nebst Erträgen bis zum Tod ausgezahlt wird. Eine Riester-Rente muss versteuert werden. Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, erlauben zudem einen frühestmöglichen Renteneintritt erst ab dem 62. Lebensjahr.
Es ist wichtig, die Riester-Rente in den eigenen Gesamtplan zur Altersvorsorge einzubeziehen und die individuellen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen.
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