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Für drei Monate nach dem Tod bekommst Du als Hinterbliebene die Witwen- oder Witwerrente in Höhe der monatlichen Altersrente Deines verstorbenen Partners. Nach diesem „Sterbevierteljahr“ wird Dein Nettoeinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Große Witwen-/ Witwerrente
Die Berechnung ist kompliziert, weil mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Eine Voraussetzung ist etwa, dass der Hinterbliebene ein bestimmtes Alter haben muss, um die große Witwenrente zu bekommen (2020: 45. Jahre und neun Monate). Anspruch besteht auch, wenn der/die Hinterbliebene ein minderjähriges oder behindertes Kind versorgen muss.
Kleine Witwen- oder Witwerrente
Erfüllst Du die Voraussetzungen für 1. nicht, bleibt noch die Möglichkeit für eine kleine Witwen- oder Witwerrente. Sie beläuft sich auf 25 Prozent der Rente, auf die Dein Partner zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte.
Eine Hinterbliebenenrente erhältst Du aber nur, wenn Du danach nicht wieder heiratest. Mit der Hochzeit erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Gleiches gilt, wenn Du Dich für das Rentensplitting entscheidest.
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