Kann man seine Altersvorsorge kündigen? In den meisten Fällen Ja, aber man sollte es sich gut überlegen und über die Kosten und Konsequenzen im Klaren sein.
Wer eine Rentenversicherung abschließt, möchte diese in der Regel nutzen, um im eigenen Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Dies bedeutet jedoch auch, einen lang andauernden Verzicht auf die mit eigenem Geld erworbenen Leistungen. Nicht immer ist es möglich, diese Planung über die gesamte Laufzeit der Altersversorgung aufrechtzuerhalten. Unerwartete Belastungen können zu Engpässen bei der eigenen Liquidität führen, oder sogar den sofortigen Einsatz Eigenkapitals nötig machen. Arbeitslosigkeit, die Krankheit von einem selbst oder eines Familienmitgliedes, aber auch ein freudiges Ereignis wie die Geburt eines Kindes, sind nur wenige Beispiele für veränderte Lebensumstände.
Es gibt aber auch weniger dramatische Gründe. Vielleicht möchte man die Altersvorsorge kündigen, weil sich die Investition nicht wie gehofft entwickelt hat und man sein Gesamtportfolio anders aufstellen möchte. Oder auch eine vielversprechende Geschäftsidee, welche einen hohen Kapitalbedarf hat, kann einem die Freude an der alten Altersvorsorge verleiden.
Leider gestaltet sich das Kündigen einer bestehenden Rentenversicherung weit schwerer als das Abschließen. Abhängig von den genauen Vertragsbedingungen, insbesondere ihrer gesetzlichen Grundlage, kann es sogar unmöglich sein, das investierte Kapital zurückzuerhalten, etwa bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rüruprente. Und auch die anderen Fälle bringen in der Regel hohe Kosten und weitere Probleme mit sich.
Kündigen oder Beitragsfrei stellen
Generell sollte man sich bei jeder Art von Altersvorsorge die Frage stellen, ob nicht eine Beitragsfreistellung sinnvoller und vor allem günstiger ist als eine vollständige Kündigung. In diesem Fall kann man zwar nicht das bereits gezahlte Geld zurückerhalten, die laufenden Kosten würden sich aber erheblich reduzieren. In den meisten Fällen von Einkommensverlust oder zusätzlicher Belastung, ist diese Maßnahme ausreichend, um den eigenen Haushalt im Plus zu halten. Darüber hinaus behält man den Anspruch auf die Leistung im Alter, was ja der ursprüngliche Grund für den Abschluss einer Rentenversicherung gewesen ist.
Wie genau eine Beitragsfreistellung funktioniert und welche weiteren Optionen es für sie gibt, ist wieder einmal von der genauen Natur des zugrunde liegenden Vertrages abhängig.
Die Altersvorsorge kündigen: Private Rentenversicherung
Der wohl am einfachsten zu kündigende Vertrag ist die private Rentenversicherung. Da sie eine privatwirtschaftliche Abmachung zwischen dem Sparer und dem Finanzinstitut darstellt, sind die genauen Umstände ihrer Abwicklung auch zwischen diesen beiden auszumachen.
Normalerweise wird der Vertrag einfach beendet und das enthaltene Kapital samt Gewinn an den Anleger ausgeschüttet.
Trotzdem kann es hier zu unangenehmen Überraschungen kommen. So ist es allgemein üblich, die Kosten für die Rentenversicherung zu Beginn der Laufzeit mit den Beiträgen zu verrechnen. Weswegen die Rendite eines jungen und nur kurz gelaufenen Investments deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es ist dabei durchaus möglich, eine Ausschüttung zu erhalten, die nur aus den geleisteten Beiträgen besteht. Im schlimmsten Fall ist es allerdings auch schon vorgekommen, auf diese Weise einen Verlust zu erzielen.
Das andere Problem ist die Berechnung des Gesamtertrags. Um ihr Produkt gut darzustellen, verwenden die meisten Versicherungen und Banken, Musterrechnungen, die eine gute Rendite über eine lange Laufzeit abbilden. Wer seine Altersvorsorge kündigen will, muss darauf achten, den tatsächlichen Wert der Investition zu veranschlagen und nicht die langfristige Prognose.
Lebensversicherung
Eine gesonderte Betrachtung verdienen hier die traditionellen Lebensversicherungen. Bei diesen handelt es sich häufig um Kombinationsprodukte. Neben einem Sparvertrag zur Altersvorsorge enthalten sie häufig auch noch weitere Versicherungen, zum Beispiel für den Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeit. Im Falle einer Kündigung würde man nur den sogenannten Rückkaufwert erhalten, gleichzeitig aber den vollständigen Versicherungsschutz und die Altersvorsorge verlieren.
Um dies zu verhindern und trotzdem das Kapital selbst nutzen zu können, hat es sich etabliert, die eigene Lebensversicherung zu beleihen. Bei diesem Vorgang, der gerne bei Immobilienfinanzierung benutzt wird, benutzt man den Rückkaufwert der Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen. Der Gläubiger kann dabei sowohl das Versicherungsunternehmen als auch eine dritte Partei sein. Zwar muss man nun neben den Altersvorsorgebeiträgen jetzt auch Zinsen und Tilgung des Darlehens aufbringen, dieses hat in der Regel aber sehr günstige Konditionen. Da es zu keiner Kündigung kommt, bleibt der Versicherungsschutz und der Anspruch auf Altersleistung bestehen. Das Beleihen ist damit eine gute Alternative, wenn man ein ausreichendes Einkommen besitzt, doch plötzlich einen sehr hohen Kapitalbedarf hat.
Die Altersvorsorge kündigen: Riester
Eine weitere Form von kündbarer Altersvorsorge ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Das eigentliche Kündigen ist jederzeit und ohne weiteres möglich, doch die Folgen sind weitaus schwerwiegender als bei den privaten Rentenversicherungen.
Die Riester-Rente wurde ursprünglich als ausschließliche Altersvorsorge konzipiert. Jede vorzeitige Beendigung des Vertrages gilt damit als förderschädlich. Sämtliche bisher erhaltenen Zulagen und auch Steuerbegünstigung müssen in diesem Fall umgehend zurückerstattet werden, beide fließen zurück an die Staatskasse. Darüber hinaus muss eine erzielte Rendite ebenfalls versteuert werden. Es ist, aus diesen Gründen, sehr unwahrscheinlich bei der Auflösung mehr als die selbst geleisteten Beiträge zurückzuerhalten.
Statt einer vollständigen Kündigung bietet sich auch bei einer Riester-Rente an, sie in reduzierter Form weiterlaufen zu lassen. Man kann den eigenen Beitrag ohne weiteres auf den minimal Sockelbetrag von 60 € pro Jahr reduzieren und so den Vertrag aktiv halten. Wer selbst dies nicht möchte, kann ihn auch vollkommen ruhen lassen. Auf diese Weise entstehen keine weiteren Kosten mehr, man verzichtet aber nicht auf die Förderung.
Wohnriester
Für alle, die ihre Altersvorsorge kündigen wollen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben, gibt es bei Riester ebenfalls eine weitere Möglichkeit. Man kann im Zuge eines sogenannten Wohnriesters das Vermögen aus der Rentenversicherung in die Baufinanzierung einbringen und sich so den Erwerb von Wohneigentum erleichtert. Das genaue Vorgehen und die dabei einzuhaltenden Bedingungen sind etwas kompliziert, dennoch ist diese Option weit besser als die vollständige Kündigung.
Altersvorsorge kündigen: bAV
Das Beenden einer betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nämlich dann, wenn eine Kleinstanwartschaft besteht. Das heißt, dass man monatlich nur knapp 30 € Rente im Monat ausbezahlt bekommen würde. Doch selbst hier müssen spezielle Bedingungen erfüllt werden, um eine Kündigung durchführen zu können. Es muss etwa ein Arbeitsverhältnis vorliegen, denn es ist der Arbeitgeber, der als eigentlicher Vertragspartner des Versicherungsunternehmens gilt.
Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei der Natur des Durchführungsweges. Das beschriebene Vorgehen gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die beiden anderen Vertragsarten müssen separat betrachtet werden.
So können Unterstützungskassen praktisch nicht gekündigt, sondern nur stillgelegt werden. Das enthaltene Kapital ist damit für den Arbeitnehmer nicht vorzeitig zu erreichen.
Dies stellt einen enormen Unterschied zur eigentlich eng verwandten Direktzusage dar. Bei dieser ist die Kündigung eine reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sollte man sich einig werden, erfolgt dei Beendigung der Abmachung und die Ausschüttung des Kapitals.
Was alle Formen von bAV gemeinsam haben, ist die steuerliche Belastung bei Vertragsaufgabe. Wenn man sich entschließt, seine Altersvorsorge kündigen zu wollen, müssen umgehend alle Steuererleichterungen zurückgezahlt werden, was eine Auszahlung häufig uninteressant oder sogar zu einem Verlustgeschäft machen kann. Daher muss auch hier der Rat lauten den Vertrag, wenn möglich einfach weiterlaufen zu lassen ohne ihn weiter zu befüllen.