Wo trägt man sie ein, die Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung oder woanders? Nirgendwo. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können nicht als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, da sie als Entgeltumwandlung aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen gezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es nur für große Sonderzahlungen, die in Anlage N der Steuererklärung in Feld 11 (Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) angeben werden.
Beim Altersbezug wird sie unter Anlage R der Einkommensteuererklärung, auf Seite 2 unter „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“ angegeben. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich tiefer mit der betrieblichen Altersvorsorge und den zugrundeliegenden Prinzipien zu beschäftigen. Immerhin ist es eine der bekanntesten und beliebtesten Formen der Altersvorsorge und tragende Säule des deutschen Rentensystems.
Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Was genau ist die bAV?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Art der Rentenversicherung. Vereinfacht gesagt sichert ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zu, dass sie im Alter eine Rente erhalten, um ihre Grundbedürfnisse im Ruhestand zu sichern.
Entstanden ist sie ursprünglich aus privaten Versorgungsverträgen zugunsten der Arbeitnehmer, doch heute ist sie eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. In welcher Form dies genau erfolgt, kann das Unternehmen jedoch frei entscheiden. Wenn es eine bestimmte Vorgehensweise wünscht, kann es diese umsetzen, ohne dass der Mitarbeiter ein Mitspracherecht hat. Es ist sogar erlaubt, bestimmte Arten der betrieblichen Altersversorgung an Karrierestufe, Betriebszugehörigkeit oder andere objektive Kriterien zu koppeln.
Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sind zum Teil erheblich. So ist etwa die Auszahlung eines Pensionsfonds nur als Rente und nicht als Einmalzahlung möglich, während Direktzusage und Unterstützungskasse steuerbegünstigte Beiträge in beliebiger Höhe erlauben.
Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Entgeltumwandlung
In der Regel wird die bAV aus dem noch unversteuerten Bruttogehalt finanziert. Ein Prozess, der Entgeltumwandlung genannt wird. Er wird für alle Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verwendet.
Ein Arbeitnehmer hat dabei Anspruch auf eine Umwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Also jährlich etwa 3.384 Euro (2022). Dieses Geld wird weder versteuert, noch müssen dafür Sozialabgaben gezahlt werden!
Ergänzt wird dies durch den Ausgleich für die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Da der Arbeitgeber ebenfalls Sozialabgaben spart, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 % des sozialversicherungsfreien Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Wer möchte, darf auch mehr Geld einzahlen. Während bei einer Direktversicherung (und auch Pensionskassen und Pensionsfonds) die Steuerersparnis auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist, dürfen bei einer Direktzusage (und der Unterstützungskasse) Zahlungen in beliebiger Höhe steuerfrei bleiben. Gerade für Angestellte in sehr hohen Positionen mit entsprechenden Einkommen kann es sich daher lohnen, diese Form der betrieblichen Altersvorsorge zu bevorzugen.
Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Steuern
Ein Nachteil ist aber, dass die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig sind. Da die Beiträge steuerfrei waren, wird die spätere Leistung einer betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Zeitpunkt, an dem das Finanzamt aktiv wird, verschiebt sich so zusagen in die Zukunft. Trotzdem stellt dies meist einen Gewinn dar, den im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz fast immer geringer als im Berufsleben.
Wie bereits eingangs erwähnt, wird die betriebliche Altersvorsorge unter Anlage R der Einkommensteuererklärung, auf Seite 2 unter „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung“ angegeben.
Kündigung
Auch bei erfolgreicher Kündigung der bAV gibt es eine steuerrechtliche Hürde. Durch eine bAV profitiert man von verschiedenen Steuervorteilen und Einsparungen bei den Sozialabgaben. Bei einem regulären Verlauf der bAV würde sie erst mit der Versteuerung der Rentenzahlungen wieder zurückgezahlt werden. Durch die vorzeitige Auszahlung wird ebenfalls die Fälligkeit nach vorne gezogen. Alle Vergünstigungen müssen auf der Stelle beglichen werden. Eine erhebliche Belastung, die das Vermögen signifikant reduzieren kann. Damit nicht genug, muss noch die Verwaltungs- und Einrichtung gezahlt werden. Unter den schlechtesten Umständen können die Gesamtkosten sogar das Vermögen überschreiten!
Sondereinzahlungen
Für die Steuererklärung beim Einzahlen relevant, sind Sonderzahlungen. Es kann im Erwerbsleben immer wieder dazu kommen, dass ein Arbeitsverhältnis ruht. Elternzeit und längere Tätigkeit im Ausland sind in den meisten Fällen die Ursache. Da man allerdings in dieser Zeit kein steuerpflichtiges Einkommen erhält, hat man keine Gelegenheit zur Entgeltumwandlung.
Um dies auszugleichen, darf man die versäumten Beiträge steuerfrei nachzahlen. Dazu wird es in Anlage N der Steuererklärung in Feld 11 (Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) angeben.
Eine andere Gelegenheit für größere Sonderzahlungen ist das Investieren einer Abfindung bei Verlassen der Firma. Es gibt einen Freibetrag, der es steuertechnisch häufig günstiger macht, das erhaltende Geld in die bAV zu legen, als einer direkten Auszahlung zuzustimmen. Selbst in den Fällen, in denen die Abfindung den Freibetrag übersteigt, empfiehlt sich dies, denn nur die Differenz zwischen den beiden Summen wird vom Finanzamt herangezogen. Die genaue Höhe des Freibetrags ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, und muss jeweils separat ermittelte werden.