Die größten Vorteile für die Betriebliche Altersvorsorge Steuer Ersparnis und Abgabenreduktion, haben diese Form der Geldanlage zu einem richtigen Erfolg werden lassen. Doch wie werden sie eigentlich genau gehandhabt? Wie groß ist der Vorteil für das Einkommen wirklich und welche Summen sind möglich? Diese Fragen sollen hier beantwortet werden.
Betriebliche Altersvorsorge Steuer: Einzahlung
Wer die Beiträge für die bAV genau bezahlt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Sie kann komplett vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden.
Sollte der Arbeitnehmer beteiligt werden, wird der Prozess der Entgeldumwandlung angewandt. Es bedeutet, dass die monatlichen Raten für die bAV direkt aus dem noch unversteuerten Bruttoeinkommen bezahlt werden. Diese Stelle ist es, an der es zu einer Steuerersparnis kommt, den das Geld wird sofort zur Altersvorsorge eingesetzt.
Wie viel Geld genau auf diese Weise eingesetzt wird und ob auch an den Sozialabgaben gespart werden kann, hängt eng mit dem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.
Steuern und Abgaben
Direktzusage und Unterstützungskasse haben keine Begrenzungen in der Höhe der steuerfreien Beiträge. Es ist bei diesen Varianten folglich nicht ungewöhnlich, große bis sehr große Summen jeden Monat in den Vertrag einfließen zu lassen. Aus diesem Grund sind sie vor allem für Arbeitnehmer mit sehr hohem Einkommen interessant, wie etwa Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds hingegen handhaben die Ersparnis deutlich restriktiver. Die Steuerfreiheit gilt bei ihnen nur für bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahre 2022 wäre dies ein monatlicher Betrag von 564 Euro.
Bei allen Optionen, spart man jedoch die Sozialabgaben für einen Beitrag, von bis zu 4 % (monatlich 282 Euro) der BBG.
Arbeitgeber
Die Ersparnis ist aber nicht auf den Arbeitnehmer beschränkt. Auch Arbeitgeber verringern mit einer bAV die zu zahlenden Sozialabgaben, denn durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt der Beschäftigten. Jedoch müssen die eingesparten Abgaben zumindest zum Großteil an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Seit 2019 sind Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet, 15 % der Beiträge als weiteren Zuschuss in die Altersvorsorge zu investieren. Profitieren können sie trotzdem, denn in der Regel machen die Einsparungen 20 % dieser Summe aus.
Als Bezieher muss man jedoch beachten, dass dies nur für den Teil des Beitrages gilt, der wirklich Sozialabgaben spart. Darüber hinausgehende Zahlungen müssen nicht unterstützt werden.
Darüber hinaus können die Arbeitgeberbeiträge zur bAV in den meisten Fällen als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das Gleiche gilt für die bei Direktzusagen zu bildenden, Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Auch sie reduzieren die Steuerlast für das Unternehmen.
Sondereinzahlungen
Natürlich kann es im Erwerbsleben immer wieder dazu kommen, dass ein Arbeitsverhältnis ruht. Elternzeit und längere Tätigkeit im Ausland sind in den meisten Fällen die Ursache. Da man allerdings in dieser Zeit kein steuerpflichtiges Einkommen erhält, hat man keine Gelegenheit zur Entgeldumwandlung.
Um dies auszugleichen, darf man die versäumten Beiträge steuerfrei nachzahlen. Allerdings kann man so keine Sozialabgaben sparen um muss eventuell auf die Zuzahlung des Arbeitgebers verzichten.
Eine andere Gelegenheit für größere Sonderzahlungen ist das Investieren einer Abfindung bei Verlassen der Firma. Es gibt einen Freibetrag, der es steuertechnisch häufig günstiger macht, das erhaltende Geld in die bAV zu legen, als einer direkten Auszahlung zuzustimmen. Selbst in den Fällen, in denen die Abfindung den Freibetrag übersteigt, empfiehlt sich dies, denn nur die Differenz zwischen den beiden Summen wird vom Finanzamt herangezogen. Die genaue Höhe des Freibetrags ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, und muss jeweils separat ermittelte werden.
Betriebliche Altersvorsorge Steuer: Auszahlung als Rente
Wird im Ruhestand die Betriebliche Altersvorsorge endlich ausgezahlt, muss sie als Einkommen versteuert werden.
Genauso wie die anderen staatlich geförderten Renten funktioniert die bAV nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Steuerfreiheit bei der Einzahlung erkauft man sich mit einer Steuerpflicht beim Nutzen des Vermögens. Sie ist trotzdem eine vernünftige und gute Option, da für die meisten Menschen die Einkünfte im Ruhestand weitaus geringer sind als der im Berufsleben. Ein Umstand, der einen niedrigeren Steuersatz mit sich bringt.
Hinzu kommen die Zahlungen in die Sozialversicherungen. Wobei in diesem Lebensabschnitt vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung gemeint ist. Während Privatversicherte hier außen vor gelassen werden können, ihre Beiträge sind nicht Einkommens basiert und hängen von der Versicherung ab, sind gesetzlich Versicherte davon betroffen. Sie müssen die Erträge der bAV bei der Berechnung ihrer Krankenkassenbeiträge mit einbeziehen.
Betriebliche Altersvorsorge Steuer: Einmaligen Kapitalauszahlungen
Bei manchen Durchführungswegen der bAV ist es möglich, sich zu Beginn des Rentenalters den angesparten Betrag als vollständig auszahlen zu lassen. Genauso wie bei Bezug als Rente wird bei der einmaligen Kapitalauszahlungen einer Betriebliche Altersvorsorge Steuer und Sozialabgaben fällig. Der angesparte Betrag kann sich, aufgrund der Steuerprogression, deutlich schmälern.
Gerade die Steuer ist ein Problem, den die gesamte Summe wird auf einen Schlag berücksichtigt, was schnell eine höhere Steuerklasse bedeuten kann. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig Kontakt mit den für die Betriebliche Altersvorsorge Verantwortlichen aufzunehmen, um zumindest eine zeitgleiche Versteuerung von bAV und letztem Arbeitsendgeld zu vermeiden.
Sozialabgaben bei einmaligen Kapitalauszahlungen
Die Sozialabgaben werden etwas anders behandelt. Statt sie mit einem Schlag anfallen zu lassen, wird die Summe gedanklich auf 10 Jahre (120 Monate) verteilt. Als Begünstigter, muss man Beiträge für die Sozialkassen, so zahlen, als hätte man über 10 Jahre das Geld als Rente bezogen.
Unterstützungskasse und Direktzusage: Die Fünftelregelung
Unterstützungskasse und Direktzusage ermöglichen es als Durchführungswege für die Betriebliche Altersvorsorge Steuer mit Hilfe der „Fünftelregelung“ zu sparen. Dabei wird eine einmalige, hohe Einnahme steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten. Die Steuerprogression kann so vermieden werden.
Um sie zu berechnen, muss man durch mehrere Schritte gehen:
- Es wird ein Fünftel der angesparten Summe zu dem versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
- Der Steuerbetrag für das betreffende Jahr wird ohne die Zahlung ausgerechnet.
- Die Differenz aus beiden Steuerbeträgen wird mal 5 genommen.
- Das Resultat ist nun die Gesamtsumme der zu zahlenden Steuer.
Betriebliche Altersvorsorge Steuer: Fazit
Wie man sehen kann, gibt es sowohl bei der Einzahlung, als auch bei der Auszahlung eine große Menge an unterschiedlichen Faktoren und Eigenarten, die berücksichtigt werden müssen. Durchführungsweg, Sonderzahlungen des Arbeitgebers und Art der Auszahlung, sind alle für die Entwicklung dieser Geldanlage von Relevanz.
Trotzdem ist sie berechtigterweise eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge, den diese Differenzen sind eine Nebenwirkung der vielen Optionen, welche die Betriebliche Altersvorsorge zu einem sehr anpassungsfähigen Produkt machen, das für viele Anleger den besten Weg ist, um bei der Geldanlage für den Ruhestand Steuern zu sparen und die Rentenlücke zu schließen.