So läuft die betriebliche Altersvorsorge (bAV)!
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht auf den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil des Bruttolohns noch unversteuert in einen Renten-Vertrag gezahlt.
Wie dieser Vertrag genau gestaltet ist, kann der Arbeitgeber bestimmen.
In den allermeisten Fällen, kannst du als Begünstigter zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung auswählen.
Bei einer bAV ist Folgendes zu beachten:
Die Beitragsbemessungsgrenze
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (monatlich 282 Euro) dürfen direkt in die bAV fließen, ohne dass für sie Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber, der ebenfalls von diesen Einsparungen profitiert, per Gesetz verpflichtet, 15 % der Beiträge als weiteren Zuschuss in die Altersvorsorge zu investieren.
Eine darüberhinausgehende Zahlung ist möglich. Allerdings wird ihr Umfang durch den Durchführungsweg begrenzt:
- Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds erlauben weitere 4 %, also insgesamt 8 % der BBG (monatlich 564 Euro) als steuerbefreite Einzahlung.
- Direktzusage und Unterstützungskasse haben keine Begrenzungen, sondern können in beliebiger Höhe steuerfrei bespart werden (ein Umstand, der sie insbesondere für leitende Angestellte und Geschäftsführer interessant macht).
Rendite und Zinseszinseffekt
Das Geld wird angelegt und die Gewinne werden im Vertrag angesammelt.
Mithilfe des Zinseszinseffekts entsteht so mit der Zeit ein ansehnliches Vermögen. Normalerweise kann man bei Renteneintritt, zwischen zwei Formen der Auszahlung wählen:
- Als lebenslange Rente
oder
- Als Einmalzahlung.
- Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung: Was, wenn ich kündigen will?
In der Regel ist eine Kündigung sogar unmöglich. Außerdem ist es generell eine sehr schlechte Entscheidung, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Was sollte ich stattdessen machen?
Die Beitragsfreistellung sowie das Übertragen des Kapitals in einen neuen Vertrag sind weit bessere Lösungen.
Kündigung abhängig vom Durchführungsweg
- Nur bei einer Direktzusage ist es möglich, das eingezahlte Kapital schon vor Beginn des eigenen Ruhestandes zu erhalten.
- Eine Unterstützungskasse hingegen zwingt den Sparer, die gesamte Laufzeit abzuwarten.
- Bei den verbleibenden drei Durchführungswegen ist eine Beendigung ist nur möglich, solange eine Kleinstanwartschaft besteht. Das heißt, dass man monatlich nur knapp 30 € Rente im Monat ausbezahlt bekommen würde. Da hier die Summe so geringfügig ist, darf man die betriebliche Altersvorsorge kündigen.
Dadurch wird das Geld aber nicht frei, sondern verbleibt weiter im Vertrag. Die Erstattung erfolgt erst mit dem Eintritt in die Rente.
Aufpassen! Steuern als weitere Hürde
Bei einer Kündigung verlierst du die Steuervorteile. Die gesparten Staats- und Sozialabgaben musst du also sofort erstatten. Aus diesem Grund kann das Kündigen einer bAV zu einer erheblichen Belastung für dich werden.
Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung als Rente
Die bAV verwendet die nachgelagerte Besteuerung.
- Beim Einzahlen des Geldes werden Steuern gespart. Dadurch kann eine größere Summe eingesetzt werden, um eine Rendite zu erwirtschaften.
- Als Ausgleich dafür muss jedoch der komplette Inhalt der bAV bei der Auszahlung versteuert werden.
- Alle Rentenzahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge müssen als Einkommen angegeben werden und mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
- Hinzu kommen die Zahlungen in die Kranken- und Pflegeversicherung (Privatversicherte hier außen vor gelassen).
Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung als Einmalzahlung
Auch bei der Einmalzahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
Jedoch besteht die Gefahr, durch die große Summe in eine andere Steuerklasse zu rutschen.
Die Fünftelregelung: Eine Spezialregelung für Unterstützungskasse und Direktzusage
Unterstützungskasse und Direktzusage ermöglichen es, Steuern mithilfe der „Fünftelregelung“ zu sparen.
Dabei wird deine Einmalzahlung so behandelt, als wenn du diese gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt erhältst. So kannst du die Steuerprogression vermieden.
Um deine Steuer zu berechnen, musst du durch mehrere Schritte gehen:
- Es wird ein Fünftel der angesparten Summe zu dem versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
- Der Steuerbetrag für das betreffende Jahr wird ohne die Zahlung ausgerechnet.
- Die Differenz aus beiden Steuerbeträgen wird mal 5 genommen.
- Das Resultat ist nun die Gesamtsumme der zu zahlenden Steuer.
Sozialabgaben bei einmaligen Kapitalauszahlungen
Die Sozialabgaben werden etwas anders behandelt. Sie fallen nicht auf einmal an, sondern die Summe wird auf 10 Jahre (120 Monate) verteilt.
Du musst die Sozial-Beiträge so zahlen, als hättest du über 10 Jahre das Geld als Rente bezogen.
Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung im Ausland
Das Beziehen der betrieblichen Altersvorsorge mit einem Wohnsitz im Ausland ist kein Problem.
Allerdings muss man sich genau darüber informieren, wie die Steuerbelastung im Zielland ausfallen würde. Vor allem Doppelbesteuerung mit anderen Ländern solltest du beachten.
Davon abgesehen ist die Auszahlung einer bAV auch bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, und sogar außerhalb der EU, kein Hindernis. Für einen Lebensabend unter Palmen ist die betriebliche Altersvorsorge, ohne weiteres geeignet.
Zusammengefasst: Worauf muss ich bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge achten?
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als eine gute Option, um den Ruhestand zu genießen. Allerdings ist Folgendes ist zu beachten:
- In den allermeisten Fällen, kannst du als Begünstigter zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung auswählen.
- In der Regel ist eine Kündigung sogar unmöglich.
- Nur bei einer Direktzusage ist es möglich, das eingezahlte Kapital schon vor Beginn des eigenen Ruhestandes zu erhalten.
- Bei einer Kündigung verlierst du die Steuervorteile.
- Die bAV verwendet die nachgelagerte Besteuerung.
- Auch bei der Einmalzahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
- Unterstützungskasse und Direktzusage ermöglichen es, Steuern mithilfe der „Fünftelregelung“ zu sparen.
- Das Beziehen der betrieblichen Altersvorsorge mit einem Wohnsitz im Ausland ist kein Problem.