Welche Rente Auswanderer erwarten können

Welche und wie viel Rente Auswanderer erhalten können, ist eine der wichtigsten Fragen für alle, die einen Ruhestand in einem anderen Land planen. Angenehmeres Klima, geringere Lebenskosten und vielleicht sogar die Nähe von Verwandten können für diese Entscheidung Ausschlag gebend sein. Für die Umsetzung müssen jedoch die Finanzen stimmen! Ob und wie die in Deutschland […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

03. Juni 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Welche und wie viel Rente Auswanderer erhalten können, ist eine der wichtigsten Fragen für alle, die einen Ruhestand in einem anderen Land planen. Angenehmeres Klima, geringere Lebenskosten und vielleicht sogar die Nähe von Verwandten können für diese Entscheidung Ausschlag gebend sein. Für die Umsetzung müssen jedoch die Finanzen stimmen! Ob und wie die in Deutschland erworbenen Renten ausgezahlt werden, kann diesen Traum möglich machen oder verhindern.

Generell ist es vorteilhaft, wenn man bereits eine Vorstellung vom eigenen Lebensabend hat, bevor man seine Altersvorsorge hat. Der Ort des Lebensmittelpunkts gehört zu diesen Überlegungen. Alle Rentenprodukte gehen von einem Wohn- und vor allem Steuersitz im Inland aus und sind dementsprechend darauf ausgerichtet, die hier geltenden Gesetzte und Regeln zu berücksichtigen und für den Anleger das meiste aus ihnen herauszuholen. Auswandern wirft diese Annahmen über den Haufen und verlangt ein grundsätzlich anderes Anlageprofil.

Rente Auswanderer: Welches Land

Zentrale Frage beim Auswandern ist: Wohin soll es gehen? Das Gleiche gilt für die Rente. Zwischen den Ländern der Erde gibt es enorme Unterschiede im politischen System und der Rechtsordnung. Insbesondere die Arten und das Vorgehen bei der Besteuerung machen bei der Altersvorsorge viel aus. In einem Land kann die Rente Auswanderer gut unterstützen, im nächsten wird sie vom Staat beschlagnahmt. Die wenigsten werden ihr Zielland wegen dieses Gesichtspunkts auswählen, Berücksichtigung sollte es aber auf jeden Fall finden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Alle möglichen Formen der Rente sind auf die eine oder andere Weise der Steuer unterworfen. Die gesetzliche und alle geförderten Renten unterliegen in Deutschland vollständig der Einkommenssteuer, private Renten müssen ihren Erwerbsanteil versteuern und auch eigene Investitionen müssen ihre Rendite durch die Abgeltungssteuer gehen lassen. Es wird somit immer einen Unterschied zwischen Brutto und Netto geben. Andere Länder verhalten sich genauso und werden nicht zögern, von diesem Einkommensstrom einen Teil zu fordern.

Die wichtigste Frage ist, ob es Regeln zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der neuen Heimat gibt, die den Ablauf der Besteuerung regulieren und eine übermäßige Belastung verhindern. Doppelbesteuerungsabkommen werden abgeschlossen, um diese Situation zu vermeiden. Leider lässt sich nicht allgemein sagen, wie vorgegangen wird. Jede Abmachung ist separat und kann sich auch ändern! Man ist daher als Auswanderer selbst dafür verantwortlich sich über das vorhanden sein ein Doppelbesteuerungsabkommen zu informieren. Eine Liste aller betreffenden Länder findet man beim Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Taxes/Internationales_steuerrecht/Staaten related_Information/staaten related_info.html

EU-Land oder nicht

Eine weitere Frage ist es, ob das betreffende Land zur EU, oder zumindest zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Im Allgemeinen ist das Beziehen einer deutschen Rente in diesen Gebieten einfacher, doch Vorsicht: Mitgliedschaft in der EU ersetzt nicht die Notwendigkeit für ein Doppelbesteuerungsabkommen!

Besonders deutlich wird die Bedeutung einer Mitgliedschaft beim Bezug der Riesterrente. Obwohl es sich bei ihr um eine sehr vielseitige und auch flexible Form der Altersvorsorge handelt, krankt sie an der großen Komplexität ihrer Verträge. Neben der Steuerbegünstigung sind es vor allem die jährlichen Zulagen, die ins Gewicht fallen. Die Rente ist damit mehr als alle anderen auf das Mitwirken des deutschen Staates angewiesen. Da man sich mit einer Auswanderung der Einwirkung und auch der Verantwortung der Bundesrepublik entzieht, wird eine Riesterrente im Ausland nicht unterstützt. Eine weitere Besparung des Vertrages ist vom Ausland aus nicht möglich.

Sollte es zu Auszahlung der Rente kommen, teilt sich das weitere Vorgehen auf: EU-Länder ermöglichen den weiteren Bezug der Rente. Bei allen anderen ist der Erhalt einer Riesterrente nicht möglich und der Vertrag muss aufgelöst werden. Folge ist die Rückzahlung aller Steuervergünstigungen und Zulagen. Daher sollte man bei einem Ruhestand im Ausland von Riester Abstand nehmen.

Rente Auswanderer: Steuerstatus

Die Steuer ist wirklich das Hauptproblem, wenn es um die Rente Auswanderer betreffend geht. Nicht nur muss die rechtliche Situation im Zielland berücksichtigt werden, auch die Lage in Deutschland kann sich unangenehm entwickeln. Die meisten Auswanderer bleiben dem alten Land noch in der einen oder andern Art verbunden. Freunde und Verwandte werden besucht, eine vermietete Wohnung wird inspiziert und natürlich bleibt die Rente erhalten. Doch wer mehr als Monate im Jahr sich außerhalb der Bundesrepublik aufhält, gilt nicht mehr als „unbeschränkt steuerpflichtig“, sondern nur noch als „beschränkt steuerpflichtig“.

Nachteile bei der Abschreibung

Dieser neue Status bringt insbesondere bei der Abschreibung Nachteile mit sich, welche die erhoffte Rendite einer Altersversorgung empfindlich reduzieren können, beschränkt Steuerpflichtige werden nicht zur Einkommenssteuer veranlagt. Daher entfällt auch der Grundfreibetrag und das Einkommen wird vollständig besteuert. Daneben entfallen auch viele weitere Sonderleistungen wie das Ehegattensplitting, oder die Absetzbarkeit von Medikamenten. Es ist zwar möglich einen Antrag auf Beibehaltung der unbeschränkten Steuerpflicht zu stellen, dafür muss man aber mindestens 90 % seiner Einkünfte innerhalb Deutschlands erzielen und mit den Einkünften aus dem Ausland unter dem Grundfreibetrag von 9.984 € (2022) liegen.

Abhängig von der eigenen Lage und dem Vermögen kann es Sinn ergeben, die eignen Geldanlagen an diese Entwicklung anzupassen und sie eventuell ins Ausland zu transferieren. Aber auch hier lässt sich keine allgemeine Empfehlung geben, da einfach zu viele Faktoren beachtet werden müssen.

Rente Auswanderer: Die Auszahlung der Rente

Wenn alle steuerlichen Angelegenheiten geklärt sind und rechtlichen Hürden beseitigt wurden, kann man zur eigentlichen Auszahlung schreiten. Glücklicherweise gibt es hier, von der bereits erwähnten Riester-Rente abgesehen, eher wenige Probleme.

Die gesetzliche Rente

Wer in die staatliche Rentenkasse einzahlt, erwirbt mit seinen Beiträgen lebenslange, persönliche und unverfallbare Ansprüche. Diese berechtigen nach dem Erreichen der Altersgrenze zum Beziehen einer Rente, vollkommen unabhängig vom Aufenthaltsort. Wichtig ist es nur auf Anfrage eine Lebensbestätigung an die zuständige Rentenkasse abgeben zu können.

Basisrente und betriebliche Altersvorsorge

Ähnlich einfach gestaltet sich der Umgang mit der Basisrente (Rürup) und Betriebliche Altersvorsorge (bAV). In beiden Fällen wurde die Einzahlung steuerlich gefördert und dafür eine nachgelagerte Besteuerung bei der Auszahlung verlangt. Sollte alles zwischen altem und neuem Wohnsitz geregt sein, steht einem Bezug im Ausland nichts entgegen.

Private Renten

Noch weniger Umstände gibt es mit privaten Renten. Problem mit ihnen sind praktisch unbekannt und sie stellen eine einfache und zuverlässige Option für alle Auswanderer dar.

Rente Auswanderer: Fazit

Im Grunde genommen gilt für die Rente als Auswandern, dasselbe wie für alle anderen Formen der Ruhestandvorsorge. Man muss selbst wissen, was man möchte und dann das weite Vorgehen auf die eignen Ziele zuschneiden. Vor allem die Steuer ist in diesem Fall ein Problem, sie kann aber durch eine gute Vorbereitung entschärft werden. Insgesamt gibt es keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn man seine Rente als Auswanderer genießen möchte.

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