Altersvorsorge: Was Du als Hauptverdiener beachten solltest
Als Hauptverdiener trägst Du einige Verantwortung für Dich und Deine Familie. Gleichzeitig möchtest Du die Zeit mit Deinen Liebsten aber natürlich unbeschwert genießen. Umso wichtiger ist es, zu wissen, dass alle versorgt sind – selbst wenn Dir oder Deiner besseren Hälfte etwas zustoßen sollte.
In diesem Beitrag erhältst Du grundsätzliche Hinweise, worauf Du bei der Altersvorsorge als Hauptverdiener achten solltest.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Unter diesem Aspekt solltest Du mit Deinem Partner rechtzeitig schauen, wie viel Geld Ihr gemeinsam im Rentenalter zur Verfügung habt. Am besten rechnet Ihr so früh wie möglich durch, was Ihr gemeinsam aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente erwarten könnt und mit welchen zusätzlichen Einkünften, wie beispielsweise Mieterträgen, Ihr rechnen könnt.
Stellt sich nach Eurer Berechnung heraus, dass Ihr Eure Ausgaben durch die zu erwartenden Einkünfte nicht decken könnt, habt Ihr noch genug Zeit, um Geld anzusparen.
Besonders schwierig wird es, wenn in einer Partnerschaft der Hauptverdiener versterben sollte. Selbst wenn das Thema weit weg und bedrückend erscheint, ist es wichtig, dass Ihr errechnet, wie viel Vermögen der hinterbliebene Partner braucht, wenn der hauptverdienende Partner verstorben ist.
Mit der Risikolebensversicherung Sicherheit ins Alter bringen
Hat sich bei der Berechnung herausgestellt, dass nach dem Tod des Hauptverdieners die finanzielle Situation des Hinterbliebenen in eine böse Schieflage geraten kann, solltest Du die fehlende Summe ermitteln. Über diesen Betrag kannst Du dann als Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschließen.
Schon durch die Einzahlung kleiner monatlicher Beiträge können Hinterbliebene hier abgesichert werden. Zudem kann der Betrag auch an Hinterbliebene ausgezahlt werden, wenn Ihr nicht verheiratet wart oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt habt.
Bist Du in Deiner Partnerschaft der Hauptverdiener, kannst Du über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Stelle Dir selbst die Fragen, welche finanzielle Mehrbelastung durch Deinen Tod als Hauptverdiener entsteht und ob dieser Verlust über einen langen Zeitraum ausgeglichen werden kann. Findest Du darauf keine zufriedenstellende Antwort, könnte eine Risikolebensversicherung für Dich sinnvoll sein.
Das Rentensplitting
Als Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können Du und Deine bessere Hälfte Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufteilen. Bei dem sogenannten Rentensplitting gibt der Hauptverdiener Teile seines Rentenanspruchs an den Partner mit weniger Anspruch ab, sodass das Verhältnis ausgeglichen ist. Dieses Vorgehen ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen machbar und auch nur dann sinnvoll.
Wann ist ein Rentensplitting möglich?
Möglich ist das Rentensplitting unter folgenden Voraussetzungen:
- Du hast vor 2002 geheiratet oder die Lebenspartnerschaft wurde seit dem 1. Januar 2005 begründet.
- Ihr seid beide vor dem 1. Januar 1962 geboren.
- Ihr müsst beide mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto haben.
- Ihr müsst die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese liegt ab dem Geburtsjahr 1964 bei 67 Jahren.
Die Entscheidung für ein Rentensplitting trefft Ihr als Paar gemeinsam. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss Euer Arbeitsleben abgeschlossen sein, sodass Ihr erstmals Anspruch auf die Rentenzahlung habt.
Rentensplitting nach dem Tod des Partners?
Ist der hauptverdienende Partner gestorben, kann der Hinterbliebene sich für ein Rentensplitting entscheiden, auch wenn dieses zu Lebzeiten noch nicht zulässig war. Voraussetzung dafür ist, dass dieser mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen kann. Bei dieser Form des Rentensplittings wird die Zeit vom Tod des Partners bis zum 65. Lebensjahr des noch lebenden Partners in einem festgelegten Umfang zu den rentenrechtlichen Zeiten des noch lebenden Partners hinzugerechnet.
Die Wahl zwischen Rentensplitting oder Hinterbliebenenrente
Wenn der Partner verstorben ist, hat der Hinterbliebene die Wahl zwischen Hinterbliebenenrente und Rentensplitting. Zu bemerken ist aber, dass er sich, auch wenn er bereits die sogenannte Witwenrente bekommt, für das Rentensplitting entscheiden kann. Wählt er dagegen direkt das Rentensplitting, kann er sich nicht wieder für die Witwenrente entscheiden, da der Anspruch in diesem Fall erlischt.
Ebenfalls erlischt der Anspruch auf ein Rentensplitting, wenn man erneut geheiratet und deshalb eine Rentenabfindung bekommen hat.
Riester- und Rürup-Ansprüche an den Partner weitergeben
Da nach dem Todesfall des Partners vieles geklärt werden muss, sollte die Altersvorsorge nach Möglichkeit vorher schon sichergestellt sein. Viele Menschen sichern ihre Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Renten ab. Aber hat der Partner davon auch etwas?
Bei einer Riester-Rente ist wichtig zu wissen, dass der Anspruch nur dann voll vererbt werden kann, wenn auch der Partner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall, müssen die staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden.
Bei einer Rürup-Rente verhält es sich sogar so, dass der Anspruch nur dann vererbt werden kann, wenn Du verheiratet warst oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hast. Kinder, die durch den Tod eines Elternteils zu Waisen werden, können aus der Rürup-Rente befristete Zahlungen erhalten.
Im Gegensatz zur Riester- und Rürup-Rente können bei privater und betrieblicher Altersvorsorge Hinterbliebenenrenten vereinbart werden, die dem Hinterbliebenen lebenslang weitergezahlt werden.
Weiterführende Infos zur Altersvorsorge als Hauptverdiener
In Ehen und Partnerschaften mit einem Hauptverdiener muss bei der Altersvorsorge einiges berücksichtigt werden. Da es sich beim Hauptverdiener auch heutzutage meistens noch um den Mann handelt, gilt es für Frauen, rechtzeitig vorzusorgen.
Wenn Du Dich weiter zu diesem Thema informieren möchtest, kannst Du das in dem App-basierten Rentenplaner von Horizon65 machen. Bei weitreichenderen Fragen stehen Dir außerdem unsere Rentenexperten für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.