Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der Witwenrente?

Die Witwenrente dient der Unterhaltssicherung, aber: Hinterbliebene mit eigenem Einkommen müssen 40 Prozent des eigenen Nettos auf die zustehende Witwenrente anrechnen lassen. Diese Einkünfte werden aber nur dann herangezogen, wenn sie die steuerlichen Freibeträge überschreiten. Aktuell liegen die Freibeträge im Osten bei 883,61 Euro und im Westen bei 902,62 Euro.
Sind auch hinterbliebene Kinder im Haushalt, steigt der monatliche Freibetrag pro Kind um 187,43 Euro im Osten und 191,46 Euro im Westen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.

 

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