Wann wird meine Witwenrente gekürzt?

Auf die Witwenrente werden nach § 97 SGB VI ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehepartners (Sterbevierteljahr) weitere Einkommen angerechnet, sofern sie über dem Freibetrag liegen.
Der Freibetrag liegt für Hinterbliebene in Westdeutschland aktuell bei 902,62 Euro und in den neuen Ländern bei 883,61 Euro (Stand: April 2022).

Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.

 

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