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Rentenzahlungen müssen in der Anlage R der Steuererklärung angegeben werden:
Dabei musst Du folgende Rentenzahlungen auf der Vorderseite des Formulars eintragen:
1. Zahlungen aus der GRV
2. Rente aus berufsständischen Versorgungswerken
3. private Rürup-Rente
4. Rente aus landwirtschaftlichen Alterskassen
5. Rente aus privaten Rentenversicherungen und sonstige private Rente
Auf der Rückseite musst Du dagegen diese Zahlungen eintragen:
Riester-Rente
Betriebsrente aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen
Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes
Ebenfalls auf der Rückseite müssen die zugehörigen Werbungskosten eingetragen werden, getrennt nach Rentenarten.
Als Beamter verwendest Du für Deine Versorgungsbezüge die Vorderseite der Anlage N:
Beamtenpension
Private Werkspension
Betriebsrente, die Arbeitslohn darstellt
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