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Wer nach dem 1. April 2004 in den Ruhestand geht oder gegangen ist, erhält seine Rentenzahlung immer zum Monatsende, also spätestens am letzten Bankarbeitstag.
Erstmals fällig wird eine Rentenzahlung am Ende des Monats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung erhältst Du am letzten Bankarbeitstag dieses Monats. Gemäß § 118 Absatz 1 SGB VI ist eine rechtzeitige Auszahlung dann erfolgt, wenn nach üblichem Verlauf die Wertstellung des Geldbetrages zum letzten Bankarbeitstag geschieht.
Bei Horizon65 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rentenlücke in der gesetzliche Rente zu verkleinern, um Geld im Rentenalter zur Verfügung zu haben.
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