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Beiträge in die Basisversorgung (hierzu zählen sowohl die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt) sowie Beiträge zur Riesterrente, sind steuerlich absetzbar. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden bereits aus dem Brutto abgezogen und erst gar nicht versteuert – ein weiteres Absetzen der Beiträge ist daher hier nicht möglich.
Im Falle der Riester-Rente sollte man die Günstigerprüfung beachten, je nach Einkommen und Höhe der Zulage wird keine steuerliche Erstattung erfolgen. Unsere Berater können dies näher erläutern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die beste Altersvorsorgestrategie von individuellen Faktoren wie Alter, Einkommen, Risikobereitschaft und finanziellen Zielen abhängt.
Wir von Horizon65 habe eine mobilen App entwickelt, um Ihnen bei der Optimierung Ihrer Altersvorsorge zu helfen. Unsere mobile App deckt Anlagen wie Immobilien, private Renten und Edelmetalle ab.
Wenn Sie ein wirklich individuelles Angebot wünschen, können Sie sich auch direkt mit unseren Experten in Verbindung setzen und besprechen welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Portfolio zu erweitern.
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