Ja, es gibt einen Weg, mit der Rente Waisen zu unterstützen. Kinder, denen das Unglück widerfährt, ein Elternteil oder sogar beide zu verlieren, haben Anspruch auf Zahlungen aus dem staatlichen Rentensystem. Doch verständlicherweise ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft und vom Umfang her begrenzt. Im Folgenden soll die Waisenrente daher genauer erklärt und mögliche Alternativen aufgezeigt werden.
Wer jedoch wirklich sichergehen möchte und eine optimale Absicherung für seine Kinder haben möchte, wird nicht darum herumkommen eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die sich mit der eigenen familiären und finanziellen Situation direkt auseinandersetzt. Horizon65 hat sich derartige Themen spezialisiert, und wir freuen uns über jeden, dem wir weiterhelfen können.
Rente Waisen: Die Waisenrente
Die Waisenrente ist eine Form der Hinterbliebenenversorgung, die vom staatlichen Rentensystem gewährt wird. Sie soll minderjährigen Kindern dabei helfen, den eigenen Unterhalt bis zur Volljährigkeit zu bestreiten und durch den erlittenen Verlust nicht auch noch finanziell aus der Bahn geworfen zu werden. Um einen Anspruch auf sie zu haben, muss der Verstorbene sich bereits für eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung qualifiziert haben. Beitragszeiten von 5 Jahren müssen somit erfüllt worden sein. Allerdings darf die Bedingung ignoriert werden, wenn der Tod durch einen Unfall erfolgte.
Rentenhöhe
Genauso wie die reguläre Altersrente und andere Leistungen der Rentenkassen, wie zum Beispiel die Witwen- und Witwerrente, basiert die Waisenrente auf den gesammelten Ansprüchen. In diesem Fall denen des verdorbenen Elternteils. Eine Halbwaise erhält 10 % der eigentlich vorgesehen Summe, Vollwaisen erhalten 20 %. Bei Letzteren wird aber von den beiden Renten der Eltern nur die bessere herangezogen, während die andere verfällt. Sie ist damit vom Einkommen, dem Beschäftigungsverhältnis und der Rentenverteilung der Eltern abhängig.
Berechtigte
In erster Linie sind natürlich die eigenen, leiblichen Kinder Nutznießer der Waisenrente. Gleiches gilt auch für Adoptivkinder. Stief- und Pflegekinder hingegen müssen nachweisen können, dass sie auf den Unterhalt angewiesen sind, wenn sie es können, dürfen sie ebenfalls Rentenzahlungen erhalten. Sogar Enkel und minderjährige Geschwister waren in eigen ausgewählten Fällen in der Lage eine Waisenrente zu erhalten. Entscheidender Punkt ist dabei das Vorhandensein einer Haus- und Versorgungsgemeinschaft mit dem Verstorbenen
Die Dauer der Waisenrente
Offiziell wird die Waisenrente nur bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Es deckt somit die Zeit bis zur Volljährigkeit ab. Da in der heutigen Zeit der Aufenthalt an Bildungseinrichtungen länger dauert und ein plötzliches Ende der Zahlung eine enorme Belastung ist, welche das Erreichen einer höheren Qualifikation verhindern kann, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Sollte das Kind sich noch in der Ausbildung befinden, Freiwilligendienst ableisten oder behindert sein, verlängert sich diese Frist bis zum 27. Geburtstag. Ein Wehr- oder Freiwilligendienst kann dieses Datum noch weiter nach hinten schieben, denn die Dienstzeit verlängert den Anspruchszeitraum um die eigene Länge.
Wann beginnt die Zahlung der Waisenrente?
Die Auszahlung der Waisenrente wird nicht automatisch in die Wege geleitet. Um sie zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag beim Rententräger des Verstorbenen zu stellen. In den meisten Fällen wäre dies die verantwortliche Rentenkasse, es kann aber genauso ein berufsständisches Versorgungswerk oder das Versorgungsamt für Beamte sein. Es empfiehlt sich diesen Antrag zu schnell wie möglich zu stellen, da die Waisenrente maximal ein Jahr rückwirkend gezahlt wird.
Rente Waisen: Waisen und andere Rentenversicherungen
Neben der staatlichen Rentenversicherung gibt es auch verschiedene geförderte Rentenprodukte und private Alternativen, die Elemente des Hinterbliebenenschutzes erhalten. Ob diese nur eine Sicherung des eingezahlten Geldes sind, oder wirkliche Hilfen darstellen, wird vom Produkt und Anbieter bestimmt. Vor allem die Vertragsbedingungen können erheblich voneinander abweichen und es ist notwendig sie selber genauer in den Blick zu nehmen.
Private Rentenversicherungen
Der Umgang mit rein privaten Versicherungen ist, typischerweise, recht unkompliziert. Sollte eine Waise der Erbe des Verstorbenen sein, so erhält er die im Vertrag angesparte Summe ausgezahlt. Es wird aus dieser Sicht nichts verloren, aber auch keine Ansprüche gewonnen. Sollten die neuen Erziehungsberechtigten einverstanden sein, darf das Geld wieder in einen neuen Vertrag investiert, oder direkt genutzt werden.
Eine Ausnahme stellten spezielle Kinderpolicen dar. Diese werden für das Kind abgeschlossen und haben häufig spezielle Todesfallklauseln, welche die Finanzierung regeln, sollte ein Elternteil versterben. Sie werden vermutlich nicht den Umfang haben, um alle Kosten für das Kind zu decken, sie erleichtern allerdings die Kostenbelastung eines Studiums oder einer längeren Ausbildung.
Basisrente
Die Basisrente, auch Rürup genannt, ist eine sehr beliebte Art von Rentenprodukt geworden. Die Versorgung von Hinterbliebenen, insbesondere von Kindern, ist aber einer ihrer großen Schwachpunkte. Da es sich bei ihr um eine lebenslange Leibrente handelt, besteht die erhebliche Gefahr, dass sie mit dem Tod des Versicherten erlischt. Aus diesem Grund ist es für alle mit Kindern dringend geboten, einen Hinterbliebenenschutz als weiteren Baustein mit in den Vertrag aufzunehmen. Wie sich dieser genau auswirkt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In den meisten Fällen gibt es eine Mindestlaufzeit für die Rente oder einen Beitragsschutz.
Riester
Auch wenn sie ihre Kritiker hat, ist unbestreitbar, wie viel Rücksicht die Riester-Rente auf Familien nimmt. Dies gilt auch für Waisen. Grundsätzlich gibt es bei ihr immer die Option den Vertrag zu beenden, die Förderung und Zulagen zurückzuerstatten und den Rest auszuzahlen. Auf diese Weise kann ein Kind selbst dann noch das Geld erhalten, wenn es selber schon lange erwachsen ist.
Noch minderjährige Weisen, dürfen allerdings eine Rente erhalten, die in mancher Hinsicht der staatlichen Waisenrente entspricht. Solange es Kindergeld berechtigt ist, darf das Kind eine monatliche Rente erhalten. Dafür wird das im Vertrag gesparte Geld auf die Anzahl der Monate aufgeteilt und jeweils ausgezahlt. Zu Ende der Laufzeit wird dadurch das gesamte Vertragsvermögen ausgezahlt und verwendet.
Risiko-Lebensversicherung
Wer für seine Kinder wirklich die beste und sicherste Art der Absicherung einrichten möchte, sollte sich für eine Risiko-Lebensversicherung entscheiden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich das bekannte Konzept von einer Versicherung, die zahlt, wenn man verstirbt. Für bereits recht kleine Beträge, kann man sich für eine erhebliche Summe versichern. Das Geld darf von den Hinterbliebenen nach Belieben verwendet werden. Tatsächlich ist es häufig eine der Grundbedingungen für das Erhalten eines Darlehens bei dem Erwerb einer Immobilie. Nicht nur kann es zum Begleichen von möglichen Schulden verwendet werden, es kann auch die Ausbildung und Lebenskosten finanzieren. Eventuell kann es selbst verwendet werden, um eine Leibrente für das Kind zu erwerben, was eine lebenslange Hilfe sein wird.