Wie eine betriebliche Altersvorsorge Beiträge verwendet, hängt von Vertrag ab. Wie diese aber erhoben werden und sich zusammensetzen, ist eine andere Sache. Neben der Zahlung des Sparers müssen außerdem gesetzliche Vorgaben und die Beteiligung des Arbeitgebers beachtet werden. Dass es dabei erhebliche Unterschiede zwischen den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt, macht die Situation auch nicht leichter. Im Folgenden soll die genaue Struktur der Beiträge, ihr möglicher Umfang und ein paar Eigenarten vorgestellt und erklärt werden.
Betriebliche Altersvorsorge Beiträge: Entgeltumwandlung
Der wichtigste Begriff bei den Beiträgen für die bAV ist „Entgeltumwandlung“. Dahinter verbirgt sich die Verwendung von noch unversteuertem Bruttoeinkommen, um den Vertrag zu befüllen. Das Geld wird zu diesem Zweck direkt vom Arbeitgeber direkt in die bAV überwiesen, ohne durch die Hände des Arbeitnehmers zu gehen. Es fallen keine Steuern an, es muss nicht in der Steuererklärung erwähnt werden und man hat einen unverfallbaren Anspruch auf eine Auszahlung als Rente.
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist gesetzlich festgeschrieben und muss vom Unternehmen erfüllt werden. Aus diesem Grund hat jeder Angestellter das Recht, eine betriebliche Altersversorgung angeboten zu bekommen.
Weniger Steuern und Sozialbeiträge
Gesetzlich geregelt, wird auch die Höhe der durch Entgeltumwandlung einzahlbaren Beträge. Ein Arbeitnehmer darf in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in seine Altersvorsorge einzahlen. Insgesamt also 6.768 € pro Jahr (2022).
Die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse lassen jedoch steuerfreie Einzahlungen in unbegrenzter Höhe zu.
Eine weitere Eigenart der betrieblichen Altersvorsorge, die ihr ein Vorteil gegenüber den Konkurrenzprodukten gibt, ist die Möglichkeit nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben zu sparen. Unabhängig vom Durchführungsweg, werden für eine Entgeltumwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze neben der Steuer auch alle Beiträge in die Sozialversicherungen erlassen (3384 € pro Jahr, 2022). Eine zusätzliche Erleichterung, welche die bAV noch attraktiver werden lässt.
Zahlung aus eigenem Geld
Daneben gibt es noch die weit weniger genutzte Alternative, den Beitrag aus dem eigenen Nettoeinkommen zu zahlen. Meist wird von diesem Vorgehen abgeraten, da es keinerlei Steuervorteile oder sonstige Einsparung mit sich bringt. So gut wie immer wäre es sinnvoller in eine vollkommen private Rentenversicherung einzuzahlen; diese sind volle Vertragskosten her billiger und bei der Nutzung des Kapitals weit flexibler. Die Zahlung mit eigenem Geld kann dennoch sinnvoll sein, um den Vertrag über einen längeren Zeitraum hinweg aktiv zu halten. Zum Beispiel, wenn man eine Zeit lang als Freischaffender tätig ist, aber in Zukunft wieder in ein Arbeitsverhältnis zurückkehren möchte. Nicht alle Anbieter lassen eine unbegrenzt lange Freistellung zu und können daher dieses Vorgehen nötig machen.
Betriebliche Altersvorsorge Beiträge: Arbeitgeberzuschuss
Die zweite Quelle, aus der die betriebliche Altersvorsorge Beiträge erhält, ist der Arbeitgeber. Wie bereits erwähnt ist er gesetzlich verpflichtet den Angestellte eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Gleichzeitig erhält er aber die Entscheidungsgewalt über die genaue Art und das Vorgehen der bAV. Welcher Durchführungsweg ausgewählt wird, die Art der Geldanlage und vor allem auch die genaue Höhe der Beiträge, werden von ihm festgelegt.
Gesparte Sozialbeiträge
Auf jeden Fall verpflichtet ist er nur, gesparte Beiträge in die Sozialkassen mit in den Vertrag einzuzahlen. Hintergrund ist die Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die ein Arbeitnehmer erhalten kann. Da diese Zahlungen immer anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden müssen, spart auch das Unternehmen Geld, wenn der Angestellte eine bAV abschließt. Um aber den Sinn als Altersvorsorge zu erhalten und zu betonen, wurde von staatlicher Seite festgelegt, dass ein Zuschuss in Höhe von 15 % des sozialversicherungsfreien Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden muss. Diesen Betrag erhält der Sparer quasi zusätzlich zu seinen eigenen Aufwendungen.
Doch wenn es gewünscht ist, steht es dem Arbeitgeber frei, auf weiteres Geld in den Vertrag einzuzahlen. In einigen Fällen kommt es sogar vor, dass die komplette betriebliche Altersvorsorge ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird, ohne dass der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nutzen muss. Wobei Verträge, bei denen lediglich eine extra Zahlung geleistet wird, weit häufiger sind.
Unverfallbarkeit
Vorsicht ist geboten, sollte man sich entschließen, das Unternehmen zu verlassen. Die eigenen Einzahlungen durch Entgeltumwandlung sind von Anfang an unverfallbar. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf eine Altersversorgung fest mit einem persönlich verbunden ist und das Geld nicht von einem anderen zurückgefordert werden darf. Bei den Arbeitgeberzuschüssen ist dies nicht der Fall. Sie werden erst nach einer dreijährigen Anwartschaft (und bei einem Mindestalter von 21 Jahren) unverfallbar und können bei einem Beenden des Arbeitsverhältnisses für die letzten drei Jahre vom Arbeitgeber zurückgefordert werden.
Betriebliche Altersvorsorge Beiträge: Sonderzahlungen
Durch länger andauernde Tätigkeit im Ausland, das Ausüben der Elternzeit und aus weiteren Gründen, kann es immer wieder zu Lücken im Erwerbsleben kommen, bei denen zwar formal ein Arbeitsverhältnis besteht, aber kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Eine problematische Situation, denn die Ersparnisse für eine betriebliche Altersvorsorge hängen direkt mit der Einkommensteuer und den Beiträgen in die Sozialkassen ab. Es ist also denkbar, eine bAV zu besitzen, ohne die Gelegenheit zur Entgeltumwandlung zu haben.
Es wünscht, kann man Sonderzahlungen tätigen und auf diese Weise die versäumten Beiträge steuerfrei nachzahlen. Allerdings kann man so keine Sozialabgaben sparen um muss eventuell auf die Zuzahlung des Arbeitgebers verzichten, sofern dieser nicht bereit ist freiwillig etwas dazuzugeben.
Abfindungen
Eine andere Form der Sonderzahlung ist das Anliegen von Abfindungen beim Beenden des Arbeitsverhältnisses. Akzeptiert man diese als Direktzahlung muss sie komplett versteuert werden, was gerade bei der größten Einmalzahlung erhebliche Auswirkung hat. Es gibt aber einen Freibetrag, der in die bAV eingezahlt werden darf. Seine genaue Höhe ist von den individuellen Gegebenheiten, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, abhängig und muss für jeden Fall einzeln ermittelt werden. Er ermöglicht es jedenfalls, die Summe steuerfrei in die bAV einzuzahlen. Selbst für den Fall, dass die Abfindung größer ist als der Freibetrag, empfiehlt sich dies, denn nur die Differenz zwischen den beiden Summen wird vom Finanzamt herangezogen.
Wie man somit sehen kann, bestehen die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge vor allem Auszahlungen durch Entgeltumwandlung und die Zuschüsse des Arbeitgebers. Zusammen mit den gesparten Steuern und Sozialbeiträgen ermöglichen sie es, mehr Geld zu investieren, als es den Anschein hat. Da außerdem viele Arbeitgeber weitere Zahlung in die betriebliche Altersversorgung ihrer Angestellten tätigen, um deren Bindung an das Unternehmen zu verstärken, kann auf diese Weise eine stattliche Summe zusammenkommen, die eine optimale Ergänzung für den eigenen Ruhestand darstellt.