Auch wenn es eine große Auswahl an staatlichen und staatlich geförderten Rentenversicherungen gibt, ist es eher ungewöhnlich für die Altersvorsorge staatliche Zuschüsse zu erhalten. Bei der Unterstützung der Ruhestandvorsorge wird weit häufiger ein Aufschub oder eine Reduktion der Versteuerung verwendet. Direkte Zahlungen sind, auch wegen des bürokratischen Aufwands, weitaus seltener. Was nicht bedeutet, dass es sie nicht gibt.
Altersvorsorge staatliche Zuschüsse: bAV
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich zwar nicht um direkte staatliche Zulagen, sondern um eine vom Arbeitgeber gezahlte, aber sie wird gesetzlich garantiert.
Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt bekanntlich in der Regel durch Entgeldumwandlung, also aus dem noch unversteuerten Bruttogehalt.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Umwandlung von bis zu 4 % der Rentenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze. Also rund 3.384 Euro pro Jahr (2022). Dieses Geld wird weder versteuert noch müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden
Auf Wunsch dürfen sogar bis zu 8 % der BBG einzahlen werden, für die restlichen 4 % werden jedoch Zahlungen an die Sozialversicherung fällig.
Soweit die Steuerermäßigung, aber was nun zur Zulage? Nicht nur der Arbeitnehmer spart durch diese Altersvorsorge Sozialabgaben, sondern auch der Arbeitgeber. Diese Ersparnis muss allerdings weitergegeben werden. Aus diesem Grund erhält man neben der eingezahlten Summe auch einen Zuschuss in Höhe von 15 % des sozialversicherungsfreien Entgelts. Diese Zahlung wird mit dem anderen Kapital angelegt und vergrößert so den Altersvorsorgebeitrag.
Altersvorsorge staatliche Zuschüsse: Riester
Wirklich bedeutend sind Zuschüsse hingegen bei der Riesterrente, eines der wichtigsten Argumente für diese Form von Altersvorsorge. Sie wurden bewusst in die Riesterrente integriert, um auch ärmeren Leuten die Möglichkeit zu geben für das eigene Alter vorzusorgen. Insbesondere Familien mit vielen Kindern profitieren von den Zuschüssen, da sie auf diese Weise jedes Jahr eine erhebliche zusätzliche Summe erhalten können.
Bedingungen
Grundbedingung für das Erhalten der Zuwendungen ist das vorhanden seinen eines unmittelbar oder mittelbar förderberechtigten Vertrages mit aktiver Besparung. Unmittelbar bedeutet hier, dass der Sparer selbst berechtigt ist den Vertrag zu führen. Dies gilt für fast alle Arbeitnehmer und Beamten. Mittelbar ist der Ehepartner eines Förderberechtigten, als solcher darf man ebenfalls von den Zulagen profitieren.
Etwas umständlicher ist die Berechnung der Besparung. Es gilt ein allgemeiner Sockelbetrag von 60 € pro Jahr, dieser muss unabhängig vom Einkommen mindestens gezahlt werden, um die Riester Rente aktiv zu halten. Wer allerdings Geld verdient muss außerdem mindestens 4 % seines Bruttoeinkommens in die Rente investieren, zumindest bis die Obergrenze von 2100 € erreicht ist.
Zuschüsse
Wer diese beiden Bedingungen erfüllt, darf für seine Altersvorsorge staatliche Zuschüsse nutzen. Die einfachste Zuwendung sind 175 €, die jedem Riestersparer automatisch zugewiesen werden.
Sollten kindergeldbrechtigte Kinder betreut werden, erhält man zudem 185 € für jedes vor 2008 geborene und 300 € für jedes ab 2008 geborene Kind.
Wer vor dem 25. Geburtstag eine Riesterrente abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 200 €
Ursprünglicher Hintergedanke war es, die Riesterrente für Familien mit nur einem Versorger interessant zu machen. In der Vorstellung verdient der Vater das Einkommen und bespart seinen Vertrag selbst, währen die Mutter auf die Kinder aufpasst und ihre Altersvorsorge durch die Zuschüsse befüllt. Als Überbleibsel dieser Idee werden die Kinder-Zulagen auch zuerst auf den Riestervertrag ihrer Mutter gelegt. Sollten sie stattdessen auf den ihres Vaters erfolgen, muss dies beantragt werden.
Es sollte dabei allerdings immer beachtet werden, dass auch die 4 % vom Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Wenn man diese Verpflichtung nicht erfüllen, sinken die Zulagen im Verhältnis.
Fazit
Wie man sehen kann, nehmen bei der Altersvorsorge staatliche Zuschüsse nur eine sehr spezielle, und im Umfang begrenzte Rolle ein. Wirkliche Bedeutung haben sie nur für die Riester Rente, und selbst hier hängt ihr Nutzen von der Lebenssituation, insbesondere der Kinderzahl, des Nutznießers ab. Sie teilen das Schicksal, welches auch andere staatliche Zuschüsse, erleiden. Ihre Summe ist viel zu gering, um einen nennenswerten Vorteil zu gewähren. Es sind weniger für die Altersvorsorge staatliche Zuschüsse, die den Ertrag ausmachen, sondern vor allem Steuervorteile, geringe Kosten und die lange Haltedauer.