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Anspruch auf die sogenannte kleine Witwenrente besteht, wenn die große Witwenrente verwehrt wird, weil die Voraussetzungen fehlen. Nach aktueller Rechtslage wird sie nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners gezahlt. Einen lebenslangen Anspruch haben nur Paare, die vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, sofern mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Sie beläuft sich auf 25 Prozent der Rente, auf die Dein Partner zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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