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Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Auszahlung sind die gesetzliche Unfall- sowie Rentenversicherung (GRV) zuständig.
Die Waisenrente wird normalerweise bis zum 18. Geburtstag gezahlt, kann aber bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Unter folgenden Voraussetzungen:
bei schulischer Ausbildung oder Berufsausbildung mit mehr als 20 Wochenstunden
während eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres
während des Bundesfreiwilligendienstes
bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen des Kindes
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Waisenrente je nach Land unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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