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Mit der Waisenrente sollen hinterbliebene Kinder finanziell abgesichert werden. Sie erhalten eine Waisenrente, wenn der verstorbene Elternteil in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert war (§ 48 SGB VI).
Die Waisenrente wird vom Rentenversicherungsträger gezahlt, Voraussetzung ist allerdings, dass der Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Falls der Elternteil vor dem 63. Geburtstag stirbt, gibt es einen Abschlag auf die Waisenrente.
Verstirbt ein versicherter Elternteil aufgrund eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, wird auch eine Waisenrente gezahlt. Dann aber ist der Unfallversicherungsträger für die Beantragung und Auszahlung zuständig.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Waisenrente je nach Land unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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