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Derzeit beziehen in Deutschland etwa vier Millionen Menschen Pflegegeld, weil sie hilfsbedürftig sind. Je nach Pflegegrad erhielt der/die Bedürftige 2020 bis zu 2005 Euro in der maximalen Pflegestufe 5. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) hat jedoch analysiert, dass für einen Heimplatz bis zu 1940 Euro zugezahlt werden müssen. Da die gesetzliche Durchschnittsrente aber bei nur 1360 Euro brutto liegt, können viele Pflegebedürftige einen Heimplatz nicht aus eigener Tasche zahlen.
Die Differenz übernimmt in solchen Fällen das Sozialamt, wenn Betroffene einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ einreichen. Die eigenen Kinder werden nur für die Zusatzkosten herangezogen, wenn sie mehr als 100000 Euro brutto im Jahr verdienen
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