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Seit 2005 müssen Rentenzahlungen hierzulande teilweise versteuert werden. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 oder früher in den Ruhestand ging, muss nur die Hälfte versteuern. Bei einem Renteneintritt danach steigt der besteuerte Anteil Jahr für Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte an. Seit dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt jährlich. Wer erstmals 2040 oder danach Rentebezüge bekommt, muss diese leider voll versteuern. Pauschal erkennt das Finanzamt 102 Euro jährlich als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen geltend machen will, muss diese in der Anlage R angeben.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Finanzen, um steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen.
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