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Rentenversicherungsträger ist hierzulande die Deutsche Rentenversicherung. Sie ist in 14 regionale und zwei bundesweite Träger aufgeteilt. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Für Selbständige sowie Beschäftigte der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist jedoch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig.
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