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Der Bezug einer Witwenrente ist an Voraussetzungen geknüpft:
Der/die Verstorbene muss mindestens 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder bezieht bereits Rente.
Die Ehepartner waren zum Zeitpunkt des Todes für minimal ein Jahr verheiratet. Dann besteht zumindest Anspruch auf eine kleine Witwenrente.
Der Hinterbliebene heiratet danach nicht erneut.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Witwenrente je nach Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
Wir von Horizon65 habe eine mobilen App entwickelt, um Ihnen bei der Optimierung Ihrer Absicherung zu helfen. Unsere mobile App deckt Anlagen wie Immobilien, private Renten und Edelmetalle ab.
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