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Sowohl die Waisenrente, als auch die Witwenrente gehören zur Kategorie „Rente wegen Todes“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Waisenrente greift immer dann, wenn ein oder beide Elternteile sterben.
Die minderjährigen Kinder haben dann, unter bestimmten Voraussetzungen, gesetzlichen Anspruch auf eine Waisenrente. Diese ersetzt den Kindesunterhalt, für den bislang einer oder beide Elternteile aufgekommen sind.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Regelungen zur Waisenrente je nach Land unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich in Ihrem spezifischen Land über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.
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