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Wer im Alter Betriebsrente bezieht, muss das Geld aus der Pensionskasse in der Steuererklärung als Einkommen angegeben und versteuern.
Einzutragen ist die Betriebsrente in der Anlage R auf Seite 2. Teilweise kann die betriebliche Altersvorsorge im Bereich der Werbungskosten abgesetzt werden. Das Finanzamt rechnet generell eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro an. Das Eintragen ist aber nur dann sinnvoll, wenn die tatsächlichen Werbungskosten mindestens 103 Euro ausmachen.
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